ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON VIZCAB
KOMBI-LÖSUNGEN
Letzte Aktualisierung: 13.01.2025
Dieser Vertrag wird zwischen Combo Solutions, einer französischen vereinfachten Aktiengesellschaft (SAS) mit einem Grundkapital von 229.365 €, mit Sitz in 26 rue Louis Blanc, 69006 Lyon, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Lyon unter der Nummer 811 426 584 und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer FR65811426584, vertreten durch Thomas Jusselme (Präsident) und Guillaume Lafont (Geschäftsführer) (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat (nachfolgend „Kunde“), geschlossen. Kunde und Anbieter werden nachfolgend einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Begriffe mit Großbuchstaben haben die nachstehend angegebene Bedeutung:
„Kunde“ hat die in der Einleitung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Bedeutung;
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet diese allgemeinen Abonnementbedingungen;
„Vereinbarung“ bezieht sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich aller Anhänge), jedes anwendbare Bestellformular oder Angebot, das diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt, sowie alle Änderungen oder Ersetzungen derselben;
„Datum des Inkrafttretens“ hat die in Artikel 3.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Bedeutung;
„Beschreibung der Dienste“ bezeichnet die Beschreibung der in Anhang A bereitgestellten Dienste;
„Personenbezogene Daten“ haben die ihnen in der DSGVO zugewiesene Bedeutung;
„Kundendaten“ bezeichnet sämtliche Daten, Inhalte oder Informationen, die vom Kunden oder in seinem Namen (einschließlich, der Klarheit halber, von jedem autorisierten Benutzer) zum Zweck der Verarbeitung durch die Dienste oder in Verbindung mit den Diensten bereitgestellt, übermittelt, aufgenommen, verarbeitet, gespeichert, veröffentlicht, angezeigt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf personenbezogene Daten;
„Geistiges Eigentum“ bezeichnet alle geistigen oder Eigentumsrechte, einschließlich:
a) Patentrechte und Gebrauchsmuster,
b) Urheberrechte (einschließlich Softwarerechte) und Datenbankrechte (einschließlich Sui-generis-Rechte),
(c) Marken, Handelsnamen, Domänennamen und Markenidentität,
d) Geschäftsgeheimnisse und Know-how,
einschließlich aller damit verbundenen Registrierungen, Anträge, Erneuerungen und Verlängerungen in allen Rechtsräumen und das Recht, diese Rechte zu schützen und durchzusetzen;„Laufzeit“ hat die in Artikel 3.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Bedeutung;
„Schulung“ bezeichnet die in Artikel 10.1 und Anhang B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Schulungen, die der Anbieter dem Kunden anbieten kann;
„Schulungsgebühren“ bezeichnet die für die Schulung zu zahlenden Gebühren gemäß der vom Anbieter mitgeteilten Preisgestaltung;
„Abonnementgebühren“ bezeichnet den vom Kunden an den Anbieter zu zahlenden Betrag für den Zugriff auf den Dienst, der gemäß diesen Bedingungen in Rechnung gestellt und zahlbar ist;
„Vertrauliche Informationen“ hat die in Artikel 8.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Bedeutung;
„Wartung“ bezieht sich auf korrektive Wartungs- und Supportleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform;
„Plattform“ bezeichnet die standardmäßige und konfigurierbare Plattform, auf die von der Site aus zugegriffen werden kann, mit den dort beschriebenen Funktionen;
„Dienstleistung“ bezeichnet das Recht des Kunden, während der Laufzeit (i) die Plattform und ihre Funktionen zu nutzen und (ii) auf Wartungsleistungen zuzugreifen. Die im Dienst enthaltenen Leistungen bilden ein unteilbares Ganzes. Die Liste der Dienste, Servicelevel und Plattformfunktionen definiert die wesentlichen Merkmale des vom Anbieter bereitgestellten Dienstes.
„Dienste Dritter“ hat die in Artikel 1.6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Building LCA Services“ bezieht sich auf Lebenszyklusanalysen von Gebäuden als Teil des Vizcab Delivery-Dienstes, wie in Artikel 10.1 und Anhang C beschrieben;
„Projekt“ bezeichnet im Kontext der Building LCA Services ein Bauprojekt;
„DSGVO“ hat die in Artikel 6.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Bedeutung;
„Site“ bezeichnet die unter www.vizcab.io zugängliche Website oder die zugehörige API;
„Abonnement“ bezieht sich auf jedes Abonnement des Dienstes;
„Autorisierte Benutzer“ bezeichnet die Mitarbeiter des Kunden, denen Zugriff auf die Plattform gewährt wurde und die über ein persönliches Konto verfügen, unter Ausschluss aller anderen Personenkategorien.
1. Zugang zum Dienst und Nutzung der Plattform
1.1. Annahme der Bedingungen
Der Kunde kann die Bedingungen seines Abonnements ändern und etwaige Fehler vor der endgültigen Annahme des Vertrags korrigieren. Der Kunde muss vollständige und genaue Angaben machen (Firmenname, SIRET-Nummer, Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Name des gesetzlichen Vertreters). Wird der Vertrag online abgeschlossen, bestätigt der Kunde nach Überprüfung der Zusammenfassung seines Abonnements diesen, indem er das Akzeptanzkästchen für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ankreuzt und auf das Validierungssymbol klickt (diese Aktion gilt als Annahme). Der Zugriff auf den Dienst setzt die Annahme des Vertrags und die Zahlung der Abonnementgebühren durch den Kunden voraus. Der Zugriff auf den Dienst ist ausschließlich der beruflichen Nutzung vorbehalten, jegliche private Nutzung ist ausgeschlossen. Der Kunde garantiert hiermit, dass er den Dienst im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit abonniert.
1.2. Plattformzugriff
Der Anbieter gewährt dem Kunden während der Laufzeit gemäß den Vertragsbedingungen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht auf Zugriff und Nutzung der Plattform. Der Kunde ist für die Aktionen autorisierter Nutzer auf der Plattform verantwortlich.
1.3. Autorisierte Benutzer
Jeder autorisierte Nutzer verpflichtet sich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Jedes Konto ist persönlich und darf nicht von Dritten genutzt werden. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch alle autorisierten Nutzer verantwortlich. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, werden dem Kunden keine weiteren Rechte eingeräumt. Der Kunde bestätigt, über die technischen Voraussetzungen für den Zugriff auf die Plattform ausreichend informiert worden zu sein.
1.4. Einschränkungen
Der Kunde darf weder direkt noch indirekt und darf keinem autorisierten Benutzer oder Dritten Folgendes gestatten:
(a) ihre Zugriffsrechte auf die Plattform verkaufen oder anderweitig übertragen;
(b) Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder der Versuch, den Quellcode oder das zugrunde liegende Know-how der Plattform abzuleiten, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht ausdrücklich gestattet;
(c) die Plattform ganz oder teilweise mit jeglichen Mitteln und in jeglicher Form zu kopieren, zu reproduzieren, anzuzeigen, zu ändern, zu veröffentlichen, zu übertragen oder anzupassen;
(d) die Plattform zu übersetzen, anzupassen oder mit nicht konformen Objekten zu kombinieren;
(e) Viren, Trojaner oder Schadsoftware einführen;
(f) auf die Plattform zuzugreifen oder sie zu nutzen, um geltende Beschränkungen oder Bedingungen zu umgehen oder zu überschreiten;
(g) die Plattform unter Verletzung des Datenschutzes, der Privatsphäre oder der geistigen Eigentumsrechte Dritter zu nutzen;
(h) Tools zum Untersuchen, Scannen oder Bewerten der Sicherheit der Plattform verwenden oder deren Verwendung zulassen;
(i) die Plattform unter Verletzung geltender Gesetze anzuzeigen, hochzuladen, zu übertragen oder zu verwenden;
(j) Kundendaten hochzuladen oder weiterzugeben, ohne über die erforderlichen Rechte oder Befugnisse zu verfügen, oder wenn diese Daten illegal oder schädlich sind;
(k) die Plattform in einer hierin nicht ausdrücklich genehmigten Weise zu nutzen.
Jeder Verstoß gegen diesen Abschnitt stellt einen wesentlichen Verstoß dar, der eine Kündigung gemäß Artikel 3.5 rechtfertigen kann.
1.5. Funktionen und Kompatibilität
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem Service um einen standardisierten Online-Dienst handelt, der allen Kunden einheitlich zur Verfügung gestellt wird. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, vor dem Abonnement sicherzustellen, dass die Servicefunktionen seinen Anforderungen entsprechen, oder den Anbieter für weitere Informationen zu kontaktieren. Der Kunde muss sicherstellen, dass er über die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform und einen sicheren Browser für den Zugriff auf die Website verfügt. Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, dass seine Geräte betriebsbereit und virenfrei sind.
1.6. Interaktion mit Diensten Dritter
Die Plattform oder Teile des Dienstes können Funktionen zur Interaktion mit Diensten Dritter, einschließlich Datenbanken Dritter („Dienste Dritter“), enthalten. Diese Dienste werden nicht vom Anbieter bereitgestellt, der daher keine Garantie für deren ständige Verfügbarkeit übernimmt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter die Bereitstellung dieser Funktionen ohne Vorankündigung einstellen kann, beispielsweise wenn der Dienst des Drittanbieters nicht mehr verfügbar ist. Dies stellt keinen Kündigungs- oder Entschädigungsgrund dar.
1.7. Test- und Beta-Dienste
Vizcab kann dem Kunden gelegentlich Zugang zu (A) Testdiensten oder (B) Beta-Diensten anbieten, die anderen Kunden noch nicht allgemein zur Verfügung stehen. Als „Test“ werden Dienste bezeichnet, die als solche bezeichnet oder kostenlos und ohne formelle Bestellung bereitgestellt werden. Test- und Beta-Dienste dienen ausschließlich der internen Evaluierung, unterliegen keiner Wartung, beinhalten keine Service-Level-Garantien und werden „wie besehen“ ohne Gewährleistung für Richtigkeit oder Vollständigkeit bereitgestellt. Der Kunde erkennt an, dass diese Dienste jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt oder gelöscht werden können und dass Beta-Dienste möglicherweise nie öffentlich zugänglich gemacht werden. Ungeachtet anderer Bestimmungen lehnt Vizcab ausdrücklich jegliche Haftung und Gewährleistung im Zusammenhang mit Test- oder Beta-Diensten ab.
2. Geistiges Eigentum
2.1. Anbietereigentum
Alle Rechte, einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum, an der Plattform, an Teilen der Dienste oder an der Schulung sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters. Nichts in dieser Vereinbarung stellt eine Eigentumsübertragung dar.
2.2. Feedback
Wenn der Kunde dem Anbieter Bewertungen, Ideen, Feedback oder Vorschläge zu den Dienstleistungen übermittelt, kann der Anbieter dieses Feedback ohne jegliche Verpflichtung oder Einschränkung und ohne jegliche Vergütung an den Kunden verwenden. Der Kunde überträgt hiermit unwiderruflich und weltweit alle mit diesem Feedback verbundenen Rechte an geistigem Eigentum an den Anbieter. Diese übertragenen Rechte umfassen das Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Darstellung und Bearbeitung des Feedbacks in jeglicher Form und auf jeglichem Medium.
2.3. Eigentum des Kunden
Alle Rechte, einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum, an den Kundendaten verbleiben ausschließlich beim Kunden. Dieser Vertrag stellt keine Übertragung des Eigentums an den Kundendaten dar. Der Kunde gewährt dem Anbieter eine weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Darstellung der Kundendaten im Internet und auf allen digitalen und gedruckten Medien zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen und/oder der Erstellung von LCA-Dienstleistungen für die gesamte Dauer des Schutzes des geistigen Eigentums.
Der Kunde erklärt, dass er und/oder die autorisierten Nutzer über die erforderlichen Rechte am geistigen Eigentum und/oder die Vervielfältigungs- und Anzeigerechte für alle auf die Plattform hochgeladenen oder dort verwendeten Kundendaten verfügen. Der Anbieter haftet nicht für Verstöße gegen diese Klausel.
Für den Fall, dass der Anbieter aufgrund von geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten in Bezug auf ein vom Kunden oder einem autorisierten Benutzer direkt oder indirekt bereitgestelltes Element einem Anspruch Dritter ausgesetzt ist, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen direkten und/oder indirekten wirtschaftlichen oder finanziellen Folgen (einschließlich Rechts- und Verteidigungskosten) freizustellen, die sich aus derartigen Ansprüchen ergeben.
2.4. Verwendung des Kundennamens zu Referenzzwecken
Der Kunde ermächtigt den Anbieter ausdrücklich, den Namen, das Logo und die Marken des Kunden – streng in Übereinstimmung mit den Markenrichtlinien des Kunden – nur für geschäftliche Referenzzwecke (z. B. in den Kundenreferenzlisten des Anbieters oder in professionellen Social-Media-Posts) und für keinen anderen Zweck zu verwenden, es sei denn, der Kunde erteilt zuvor eine schriftliche Genehmigung.
2.5. Anonymisierte und aggregierte Daten
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter die Kundendaten, sofern gesetzlich nicht anders verboten, anonymisieren kann, sodass sie nicht mehr mit dem Kunden in Verbindung gebracht werden, und diese Daten (vorbehaltlich rechtlicher Einschränkungen) mit anderen Daten seiner Kunden oder Datenquellen zusammenfassen kann. Der Anbieter kann diese anonymisierten und aggregierten Daten für jeden von ihm als angemessen erachteten Zweck verwenden.
Alle anonymisierten und aggregierten Daten sind ausschließliches Eigentum des Anbieters und sind ausdrücklich von der Definition der Kundendaten ausgeschlossen.
3. Laufzeit und Kündigung
3.1. Vertragslaufzeit
Die Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert (das „Datum des Inkrafttretens“) und bleibt in Kraft, bis alle Abonnements, Building-LCA-Dienste und Schulungen abgelaufen sind oder beendet wurden (die „Laufzeit“).
3.2. Abonnementlaufzeit
Der Kunde kann zwischen verschiedenen Abonnementoptionen wählen:
Abonnements können eine feste, nicht verlängerbare Laufzeit oder eine feste Laufzeit mit automatischer Verlängerung haben.
3.3. Nicht verlängerbares Abonnement
Das Abonnement gilt für die in der Bestellung des Kunden angegebene Laufzeit und verlängert sich nicht automatisch. Nach Ablauf dieser Laufzeit wird der Zugriff des Kunden auf den Dienst deaktiviert, und es ist ein neues Abonnement erforderlich, um den Zugriff wiederherzustellen.
3.4. Automatische Abonnementverlängerung
Das Abonnement ist für eine in der Bestellung des Kunden angegebene anfängliche Laufzeit gültig und verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Laufzeit gleicher Länge, sofern nicht eine der Parteien der anderen mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich ihre Absicht mitteilt, das Abonnement nicht zu verlängern.
Der Kunde muss dem Anbieter eine Mitteilung über die Nichtverlängerung an help@vizcab.io senden.
Die für die laufende Laufzeit fälligen Abonnementgebühren bleiben weiterhin zahlbar und sind gegebenenfalls nicht erstattungsfähig.
3.5. Kündigung wegen Vertragsbruchs
Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Vertragspartei einen wesentlichen oder erheblichen Verstoß gegen eine ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß durch die nicht verletzende Vertragspartei behebt.
3.6. Folgen des Ablaufs oder der Kündigung
Nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung des Dienstes unverzüglich einzustellen. Der Anbieter kann den Dienst, die Building-LCA-Dienste und alle Schulungen für den Kunden oder seine autorisierten Nutzer dann ohne weitere Formalitäten aussetzen.
Wird der Vertrag aufgrund eines Vertragsbruchs des Kunden gekündigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Wird der Vertrag aufgrund eines Vertragsbruchs des Anbieters gekündigt, hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung aller bereits gezahlten Abonnementgebühren für die verbleibende Laufzeit.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Zusammenarbeit
Der Kunde verpflichtet sich, mit dem Anbieter in angemessener Weise zusammenzuarbeiten und ihm Zugang zu allen Informationen zu gewähren, die für die Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich sind, einschließlich des Zugangs zu Kundendaten.
4.2. Client-Systeme
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, eine Netzwerkverbindung aufrechtzuerhalten, die Daten zur Plattform senden und empfangen kann. Der Kunde trägt alle damit verbundenen Verbindungskosten.
4.3. Kundendaten
Die Bereitstellung von Kundendaten ist für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Anbieter erforderlich. Der Kunde ist für das Hochladen der Kundendaten auf die Plattform verantwortlich und erkennt an, dass der Anbieter nicht für den Nichterhalt oder Verlust übermittelter Daten haftbar gemacht werden kann. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien der Daten zu erstellen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter keine Verantwortung für den Inhalt der Kundendaten, für daraus resultierende Verletzungen von Rechten Dritter oder für durch die Daten ermöglichte Straftaten oder sonstige rechtswidrige Handlungen übernimmt.
Der Anbieter übernimmt keine Garantie, Verifizierung, Authentifizierung oder Überprüfung der Kundendaten oder anderer Daten, die auf die Plattform hochgeladen, eingegeben oder gespeichert werden.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen und deren Vollständigkeit, Integrität, Qualität und Richtigkeit sicherzustellen.
Wenn der Anbieter einen Datenverarbeitungsdienst gemäß der Definition in Anhang D erbringt, gelten die Bestimmungen dieses Anhangs.
4.4. Autorisierte Benutzer
Der Kunde erkennt an, dass die effektive Implementierung und Nutzung des Dienstes von seiner Fähigkeit abhängen kann, seine autorisierten Benutzer angemessen zu schulen und gegebenenfalls seine internen Prozesse anzupassen.
Die Zugangsdaten autorisierter Benutzer sind persönlich und vertraulich und liegen in der Verantwortung des Kunden. Eine Änderung der Zugangsdaten ist nur auf Anfrage des Benutzers möglich.
Jeder autorisierte Benutzer ergreift alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner Zugangsdaten und gibt diese nicht an Dritte weiter. Der Kunde stellt sicher, dass keine unbefugte Person Zugriff auf den Dienst erhält.
Der Kunde ist grundsätzlich für die physische und IT-Sicherheit der Geräte verantwortlich, die für den Zugriff auf den Dienst verwendet werden.
Sollte der Kunde feststellen, dass eine unbefugte Person auf den Dienst zugegriffen hat, ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verlust oder Diebstahl der Zugangsdaten stellt der Anbieter dem autorisierten Nutzer ein neues Passwort zur Verfügung.
4.5. Einhaltung der Gesetze
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Nutzung der Plattform allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.
Der Anbieter übernimmt keine Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften bei der Nutzung der Plattform durch den Kunden.
4.6. Vorübergehende Aussetzung
Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die Dienste vorübergehend sperren, wenn der Kunde oder einer seiner autorisierten Benutzer den Dienst rechtswidrig oder unter Verstoß gegen Artikel 1.4 nutzt.
Eine solche Aussetzung entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag.
5. Abonnementgebühren
5.1. Abonnementgebühren
Die Abonnementgebühren decken den Zugriff auf die Funktionen und Wartungsdienste der Plattform ab.
Die Parteien erkennen an, dass die geltenden Gebühren ausgehandelt werden und dass die in der bestätigten Bestellung des Kunden gemäß Artikel 1 angegebenen Preise Vorrang vor allen auf der Site veröffentlichten oder per E-Mail mitgeteilten Preistabellen haben.
Der Betrag und die Zahlungsbedingungen für die Abonnementgebühren (und alle anderen für zusätzliche Dienste fälligen Beträge) werden ohne Steuern und einschließlich aller geltenden Steuern angegeben.
Der Kunde ist allein für die Zahlung der Abonnementgebühren und aller Steuern und/oder Abgaben im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung verantwortlich.
5.2. Zahlungsbedingungen
Die Abonnementgebühren sind gemäß den im jeweiligen Bestellformular oder Angebot festgelegten Bedingungen zu zahlen.
5.3. Indexierung der Abonnementgebühren
Der Anbieter kann auf die Abonnementgebühren eine jährliche Preisanpassungsformel wie folgt anwenden:
P = Po × [0,15 + 0,85 × (Syntec A / Syntec A-1)] ,
Wo:
P = überarbeitete Abonnementgebühren,
Po = vorherige Abonnementgebühren,
Syntec A = letzter bekannter Syntec-Index zum Zeitpunkt der Anpassung,
Syntec A-1 = Syntec-Indexwert ein Jahr vor dem Anpassungsdatum.
5.4. Zahlungsmethoden
Alle Rechnungen müssen in Euro bezahlt werden, entweder per Kreditkarte oder Banküberweisung.
Bei Kreditkartenzahlung verwendet die Website ein sicheres Zahlungssystem eines spezialisierten Online-Zahlungssicherheitsanbieters. Dies gewährleistet die vollständige Vertraulichkeit der Bankdaten des Kunden.
Kartentransaktionen sind verschlüsselt und geschützt und die Bankdaten des Kunden werden vom Anbieter nicht gespeichert.
Bei elektronischen Überweisungen oder Lastschriften muss sich der Kunde an den Anbieter wenden, um die Bankverbindung (RIB) zu erhalten.
Der Kunde garantiert, dass er über die erforderliche Berechtigung zur Nutzung der gewählten Zahlungsmethode verfügt.
5.5. Zahlungsverzug
Gemäß Artikel L.441-6 des französischen Handelsgesetzbuches gilt Folgendes, wenn der Kunde fällige Beträge nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt:
(i) Auf jeden überfälligen Betrag werden automatisch bis zur vollständigen Bezahlung tägliche Zinsen in Höhe des dreifachen (3) gesetzlichen Zinssatzes fällig, ohne dass es einer vorherigen Benachrichtigung bedarf und unbeschadet des Rechts des Anbieters, Schadensersatz zu verlangen;
(ii) Gemäß Artikel L.441-6 wird pro Rechnung eine pauschale Einziehungsgebühr von 40 € erhoben.
Der Kunde haftet außerdem für sämtliche dem Anbieter tatsächlich entstandenen Eintreibungskosten (Anwalts-, Gerichts-, Gerichtsvollzieherkosten etc.), die als Nebenkosten für die Forderung des Anbieters gelten.
Jeder Zahlungsverzug nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum und nach Ablauf einer Kündigungsfrist von zehn (10) Tagen ohne Abhilfe stellt einen wesentlichen Verstoß dar, der dem Anbieter das Recht auf Aussetzung des Dienstes einräumt.
Es wird kein Skonto bei vorzeitiger Zahlung gewährt.
5.6. Härtefall (Imprèvision)
Gemäß Artikel 1195 des französischen Zivilgesetzbuches erklärt der Anbieter, dass er das Risiko erhöhter Kosten für das Hosting und die Speicherung der Plattform- und Kundendaten, die von seinem Subunternehmer-Hosting-Anbieter in Rechnung gestellt werden, nicht übernimmt.
Daher gilt jede Erhöhung der Hosting-Kosten um mehr als fünfzehn Prozent (15 %), die ordnungsgemäß schriftlich begründet wird, als unvorhersehbares Ereignis, das die Nutzung des Dienstes für den Anbieter übermäßig belastend macht.
In einem solchen Fall vereinbaren die Parteien, die Vereinbarung nach Treu und Glauben neu zu verhandeln.
Wird innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der schriftlichen Mitteilung keine Einigung erzielt, kann jede Partei den Vertrag ohne Entschädigung kündigen.
Bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung oder zur Kündigung der Vereinbarung wird der Anbieter seine Verpflichtungen weiterhin gemäß den ursprünglichen finanziellen Bedingungen erfüllen.
6. Personenbezogene Daten
6.1. Keine personenbezogenen Daten in Kundendaten
Der Kunde muss sicherstellen, dass die Kundendaten keine personenbezogenen Daten enthalten. Der Kunde ist für die Anonymisierung aller dem Anbieter über die Dienste oder auf andere Weise zur Verfügung gestellten Kundendaten verantwortlich.
Wenn der Anbieter feststellt, dass Kundendaten personenbezogene Daten enthalten, kann der Anbieter die Verarbeitung dieser Daten aussetzen, den Kunden benachrichtigen und die betroffenen Daten löschen.
6.2. Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten in Bezug auf die Identität und Kontaktdaten des Kunden und/oder seiner autorisierten Benutzer zum Zwecke der Kontoerstellung, der Bereitstellung von Diensten, des Supports oder der Produktverbesserung verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung durch den Anbieter als Datenverantwortlicher im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (die „DSGVO“).
Einzelheiten dazu, wie der Anbieter als Datenverantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, finden Sie in seiner Datenschutzrichtlinie unter:
https://vizcab.io/politique-de-confidentialite-2
7. Haftung
7.1. Ausschluss indirekter Schäden
Der Anbieter haftet unter keinen Umständen für indirekte oder unvorhersehbare Schäden, die sich aus der teilweisen oder vollständigen Nichterbringung des Dienstes ergeben.
Der Anbieter haftet nicht für etwaige Umsatzeinbußen, Kundenverluste oder Geschäftsausfälle des Kunden.
Darüber hinaus haftet der Anbieter nicht für Schäden, die durch eigene Handlungen, Unterlassungen oder Verstöße des Kunden, durch Dritte oder durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht werden.
7.2. Haftungshöchstgrenze
In jedem Fall ist die finanzielle Gesamthaftung des Anbieters auf den Betrag der vom Kunden für die letzten zwölf (12) Monate der tatsächlichen bezahlten Nutzung des Dienstes gezahlten Abonnementgebühren begrenzt, außer in folgenden Fällen:
i) Körperverletzung,
(ii) grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder Betrug seitens des Anbieters.
7.3. Verantwortung für statistische Ergebnisse
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die direkten und/oder indirekten Folgen der Anwendung der von der Plattform generierten statistischen Daten und kann den Anbieter für eine derartige Verwendung unter keinen Umständen haftbar machen.
Alle von der Plattform automatisch generierten Statistiken müssen von qualifiziertem Fachpersonal überprüft und interpretiert werden.
7.4. Internetrisiken
Der Kunde bestätigt, über die folgenden Eigenschaften und Einschränkungen des Internets informiert worden zu sein:
Datenübertragungen über das Internet sind aus technischer Sicht nur bedingt zuverlässig und die ordnungsgemäße Funktion des Internets kann nicht garantiert werden.
Obwohl der Anbieter strenge Sicherheitsmaßnahmen für den Zugriff implementiert hat, besteht bei der Übertragung von Daten über das Internet die Gefahr, dass diese abgefangen oder missbraucht werden.
Die Weitergabe von Passwörtern, Anmeldeinformationen und anderen vertraulichen Informationen erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers.
Das Internet ist ein offenes Netzwerk und über dieses Medium übertragene Informationen sind nicht vor Risiken wie Abfangen, betrügerischem oder unbefugtem Eindringen, Datenpiraterie, böswilligen Dateiänderungen oder einer Infektion mit Computerviren geschützt.
Daher liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, seine eigenen Daten und/oder die auf seinen eigenen Systemen gespeicherte Software vor Viren und Angriffsversuchen zu schützen.
7.5. Haftungsausschluss im Internet
In Anbetracht des Vorstehenden und in voller Kenntnis der Eigenschaften des Internets verzichtet der Benutzer ausdrücklich auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Anbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Risiken oder Ereignissen, außer im Falle einer Verletzung der Sorgfaltspflicht.
Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass der Anbieter nicht garantieren kann, dass die Plattform frei von allen Mängeln oder Fehlern ist.
Der Anbieter kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht garantieren, dass er alle möglichen Anomalien der Plattform beheben kann.
Gemäß Artikel 1133 des französischen Zivilgesetzbuches akzeptiert der Kunde mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung ausdrücklich dieses mit der Softwareentwicklung und dem Plattformbetrieb verbundene Risiko.
7.6. Gewährleistungsausschluss für geistiges Eigentum
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass:
(i) die Plattform originell ist oder
(ii) es besitzt alle geistigen Eigentumsrechte an der Plattform, mit Ausnahme von in die Plattform integrierten Modulen von Drittanbietern oder Open-Source-Modulen.
Der Anbieter darf Nutzungsrechte an solchen Drittmodulen nur einräumen, wenn er hierzu ermächtigt wurde.
Darüber hinaus übernimmt der Anbieter keine Garantie für die Kompatibilität oder Interoperabilität der Plattform mit anderen Softwaresystemen des Kunden.
Eine solche Kompatibilität oder Interoperabilität kann eine kundenspezifische Entwicklung durch den Anbieter erfordern, für die gesonderte, zwischen den Parteien vereinbarte Gebühren anfallen.
8. Vertraulichkeit
8.1. Definition vertraulicher Informationen
„Vertrauliche Informationen“ bezieht sich auf sämtliche Informationen, die von einer Partei (der „offenlegenden Partei“) an die andere Partei (die „empfangende Partei“) weitergegeben werden, unabhängig davon, ob diese vor oder nach der Ausführung dieser Vereinbarung erfolgt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
den Inhalt dieser Vereinbarung,
Kundendaten,
alle Informationen, die vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten,
Betriebsdaten, Prozesse, Produktinformationen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse und Software der offenlegenden Partei,
und alle von den Parteien im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Vereinbarung entwickelten Informationen.
Die Parteien vereinbaren, dass Einzelheiten der Dienste und die Ergebnisse der Leistungstests als vertrauliche Informationen des Anbieters gelten und Kundendaten als vertrauliche Informationen des Kunden gelten.
Folgendes gilt nicht als vertrauliche Informationen:
(i) Informationen, die ohne Verstoß der empfangenden Partei gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich sind;
(ii) Informationen, die sich vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befanden;
(iii) Informationen, die rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, der befugt ist, diese Informationen ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung offenzulegen.
8.2. Geheimhaltungspflichten
Jede Vertragspartei vereinbart:
(i) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht für andere Zwecke als die Erfüllung des Vertrags zu verwenden;
(ii) diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme seiner Mitarbeiter, Dienstleister oder Subunternehmer, die für die Erfüllung des Vertrags Zugriff auf diese Informationen benötigen.
Jede Partei ergreift dieselben Schutzmaßnahmen, die sie auch für ihre eigenen vertraulichen Informationen anwenden würde, und stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, Dienstleister und Subunternehmer vor dem Erhalt vertraulicher Informationen Vertraulichkeitsvereinbarungen mit einem dem vorliegenden Abschnitt gleichwertigen Umfang unterliegen.
Jeder Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß diesem Artikel 8 gilt als wesentlicher Verstoß, der eine Kündigung gemäß Artikel 3.5 rechtfertigt.
8.3. Dauer der Geheimhaltungspflicht
Die in diesem Abschnitt dargelegten Verpflichtungen bleiben während der gesamten Laufzeit der Vereinbarung und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach deren Ablauf oder Kündigung, unabhängig vom Grund, in Kraft.
9. Höhere Gewalt
9.1. Definition
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt, definiert als ein Ereignis, das:
(i) außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegt,
(ii) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und
iii) deren Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen nicht vermieden werden können.
9.2. Folgen höherer Gewalt
Im Falle vorübergehender höherer Gewalt ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer des Ereignisses auszusetzen, es sei denn, die dadurch verursachte Verzögerung rechtfertigt die Kündigung des Vertrags. Dies gilt nicht für die Verpflichtung zur Zahlung von Beträgen, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses höherer Gewalt vertraglich geschuldet waren.
Handelt es sich um einen Fall höherer Gewalt von dauerhafter Natur, wird der Vertrag gekündigt und die Vertragsparteien werden von ihren jeweiligen Verpflichtungen entbunden, sofern die Vertragspartei, die die Kündigung veranlasst, eine schriftliche Kündigungsmitteilung ausspricht.
In allen Fällen wird die von der höheren Gewalt betroffene Partei alle Anstrengungen unternehmen, um die Ursachen der Verzögerung zu verhindern, zu beseitigen oder zu verringern und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen wieder aufzunehmen, sobald das Ereignis vorüber ist.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1. Optionale Dienste
Der Anbieter kann Schulungs- oder Supportdienste anbieten, wenn der Kunde solche Dienste abonniert.
Spezielle Bedingungen für Schulungen sind in Anhang B aufgeführt, und Bedingungen für Support-Services sind in Anhang C dieser Vereinbarung aufgeführt.
10.2. Soziale Verpflichtungen und Schwarzarbeit
Der Anbieter verpflichtet sich, die Artikel L.8222-1 und D.8222-5 des französischen Arbeitsgesetzbuchs (Verpflichtung zur Meldung der Arbeitnehmer an die Sozialversicherungs- und Steuerbehörden) einzuhalten und bestätigt, dass alle Dienstleistungen von Arbeitnehmern erbracht werden, die gemäß den Artikeln L.1221-10, L.3243-2 und R.3243-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs rechtmäßig beschäftigt sind.
10.3. Salvatorische Klausel
Diese Vereinbarung ersetzt und hebt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien zum gleichen Gegenstand auf.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung für nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, vereinbaren die Parteien, den Umfang dieser Nichtigkeit auf das erforderliche Minimum zu beschränken, damit der Rest der Vereinbarung gültig und durchsetzbar bleibt, und das wirtschaftliche Gleichgewicht der Vereinbarung zu wahren.
In einem solchen Fall verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben darüber, die ungültige Bestimmung durch eine neue gültige Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht entspricht.
10.4. Abtretung
Der Kunde darf die Vereinbarung weder ganz noch teilweise abtreten – weder unentgeltlich noch gegen Entgelt – ohne:
(i) die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters oder
(ii) Abtretung durch den Kunden an ein von ihm kontrolliertes oder von ihm kontrolliertes Unternehmen (im Sinne von Artikel L.233-3 des französischen Handelsgesetzbuches), vorausgesetzt, dass der Anbieter schriftlich benachrichtigt wird und der Zessionar ausdrücklich zustimmt, alle Verpflichtungen des Kunden aus diesem Vertrag zu übernehmen.
In diesem Fall bleibt der Kunde gemeinsam mit dem Zessionar für die vollständige Erfüllung des Vertrags gesamtschuldnerisch haftbar.
10.5. Hinweise und Zeitberechnung
Alle im Rahmen der Vereinbarung erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen (z. B. formelle Mitteilungen, Berichte, Genehmigungen oder Zustimmungen) müssen schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen.
Sofern nicht anders angegeben, berechnen sich Fristen nach Kalendertagen, wobei eine Woche sechs Werktage und fünf Geschäftstage umfasst.
Jede durch eine Mitteilung ausgelöste Frist beginnt mit dem Datum des ersten Zustellversuchs, maßgebend hierfür ist der Poststempel, die Quittung eines Expresskuriers oder das handschriftliche Datum auf einem persönlich zugestellten Brief.
Wenn eine Handlung oder Mitteilung bis zu einer bestimmten Frist abgeschlossen sein muss und diese auf einen Nicht-Werktag fällt, wird diese Frist auf den nächsten Werktag verlängert.
10.6. Kein Verzicht
Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Anbieter zu einem bestimmten Zeitpunkt ist nicht als Verzicht auf sein Recht zur späteren Durchsetzung derselben Bestimmung auszulegen.
10.7. Beweisvereinbarung
Jeder Klick des Kunden, mit dem er diese Bedingungen akzeptiert, sich registriert oder Zahlungen leistet, gilt als Annahme der Vereinbarung.
Als Nachweis für die Kommunikation, Bestellungen und Zahlungen zwischen den Parteien dienen die von den Systemen des Anbieters unter angemessenen Sicherheitsbedingungen gespeicherten Computeraufzeichnungen.
Bestellungen und Rechnungen werden auf einem zuverlässigen und dauerhaften Medium archiviert und sind über das Konto des Kunden zugänglich.
Ungeachtet des Artikels L.110-3 des französischen Handelsgesetzbuches vereinbaren die Parteien, dass jede Änderung der Vereinbarung in Form einer schriftlichen Ergänzung erfolgen muss, die in elektronischer Form erfolgen und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet werden kann.
Jeder Versuch des Kunden, die Nutzungsbedingungen der Plattform einseitig zu ändern oder die Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf eine nicht durch den Vertrag autorisierte Weise zu nutzen, stellt einen wesentlichen Verstoß dar, der eine Kündigung gemäß Artikel 3.5 rechtfertigt.
10.8 Gütliche Lösung und Mediation
Die Parteien vereinbaren, zusammenzukommen und zu versuchen, etwaige Streitigkeiten, die im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen, gütlich beizulegen.
Wenn innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem ersten Austausch keine Lösung erreicht wird, vereinbaren die Parteien, den Streit einem Mediator des CMAP (Zentrum für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit von Paris) vorzulegen.
Wenn die Mediation nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen ab der ersten Mediationssitzung zu einer Lösung führt, steht es jeder Partei frei, den Streitfall den zuständigen Gerichten vorzulegen.
10.9. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt in ihrer Form und ihrem Inhalt dem französischen Recht und wird entsprechend ausgelegt.
Wird die Vereinbarung in eine andere Sprache übersetzt, ist die französische Fassung maßgebend .
FALLS KEINE GÜLTIGE EINIGUNG zustande kommt, UNTERLIEGT FÜR ALLE STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER AUSLEGUNG, ERFÜLLUNG ODER KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG DER AUSSCHLIESSLICHEN GERICHTSBARKEIT DES HANDELSGERICHTS LYON , AUCH FÜR ZUSAMMENFASSENDE VERFAHREN, sofern nicht durch zwingende Vorschriften zur Zuständigkeit etwas anderes vorgeschrieben ist.
A. Plattformbeschreibung
Die Plattform dient zum Lesen, Bearbeiten und Durchführen von Ökobilanzstudien (LCA-Studien) für Gebäude, um die Konformität der Bauprojekte des Kunden mit den Ökobilanzmethoden, -labels oder -zertifizierungen (den „Rahmenwerken, Labels und Zertifizierungen“) zu bewerten und zu überprüfen. Diese Rahmenwerke, Labels und Zertifizierungen sind in der Tabelle „LCA-Methodik“ und in der Tabelle „Labels und Zertifizierungen“ unten aufgeführt.
Die Vizcab-Plattform besteht aus den folgenden unabhängigen Softwaremodulen und Funktionen (die Komponenten eines oder mehrerer Module oder der Plattform selbst sein können):
Vizcab Eval RE2020 : Ein Modul, das das Lesen, Bearbeiten und Ausführen einer Gebäude-Ökobilanz ermöglicht. Es wurde zur Erfüllung der Umweltanforderungen von RE2020 behördlich zugelassen.
Vizcab Eval E+C- : Ein Modul, das das Lesen, Bearbeiten und Ausführen einer Gebäude-Ökobilanz ermöglicht und auf Konformität mit dem experimentellen E+C-Rahmen in Bezug auf Umweltaspekte validiert ist.
Vizcab RSEE Viewer : Ein Modul, das schreibgeschützten Zugriff auf eine RSEE-Datei ermöglicht (Dokument im XML-Format, das unter RE2020 erforderlich ist).
Vizcab Explo : Ein Gebäude-LCA-Modul zur frühzeitigen Abschätzung der CO2-Emissionen während der Entwurfsphase, basierend auf vereinfachten Daten und vordefinierten Konstruktionssystemen aus einer Makrokomponentenbibliothek (Vizcab Library).
Vizcab Analytics : Ein Modul, das die Aggregation von Gebäude-Ökobilanzen in einer ausschließlich dem Kunden gewidmeten Datenbank ermöglicht, wobei die Datenvisualisierung über die Plattform verfügbar ist.
Vizcab Observatory : Ein Modul, das die Konsultation einer von Vizcab verwalteten Datenbank anonymisierter und aggregierter Gebäude-Ökobilanzen ermöglicht.
Vizcab-Bibliothek : Ein Modul, das die Darstellung qualifizierter Konstruktionssysteme mit zugehörigen Umweltdaten ermöglicht. Diese werden als „Makrokomponenten“ bezeichnet.
INIES-Datenbank-Explorer : Ein Modul, das die Abfrage von FDES aus der INIES-Datenbank und deren Umweltauswirkungen ermöglicht.
Vizcab Excel-Add-In : Ein in Microsoft Excel installierbares Modul, das die Berechnung der Umweltauswirkungen (kg CO₂-Äquivalent) der in einer Excel-Tabelle aufgeführten Komponenten ermöglicht, mit direktem Zugriff auf Umweltdatenbanken über die Excel-Navigation.
Vizcab-Prüfung : Eine Funktion, die in Vizcab Eval und Vizcab RSEE Viewer verfügbar ist. Diese Funktion führt Konsistenz- und Vollständigkeitsprüfungen von Ökobilanzen durch, die mit Vizcab Eval oder dem RSEE Viewer erstellt oder angezeigt wurden.
Vizcab Score : Eine Funktion, die den Vergleich von Umweltdaten auf der Grundlage einer wissenschaftlich veröffentlichten Methodik ermöglicht:
M. Bahrar und T. Jusselme, 2022, IOP Conf. Ser.: Earth Environ. Sci. 1078 012129 .
Plattformfunktionen und -module können vorbehaltlich des entsprechenden Angebots- oder Bestellformulars auch über die API bereitgestellt werden.
Vizcab-Bewertung RE2020
RE2020
Vizcab Eval E+C-
E+C
Vizcab-Lektor RSEE
RE2020
Vizcab-Lektor RSEE
RE2020
Vizcab Explo
RE2020
Vizcab Analytics
RE2020
Vizcab-Bibliothek
RE2020
RE2020
RE2020
Vizcab-Module und entsprechende LCA-Methoden
Vizcab-Bewertung RE2020
HQE
–
Vizcab-Bewertung RE2020
BREEAM (Frankreich)
100 % der BREEAM MAT01-Credits sind mit Vizcab zugänglich (siehe BREEAM MAT01-Rechner; Registerkarte Vizcab).
Vizcab-Bewertung RE2020
BBCA, BBCA Réno
Die Software kann für solche Projekte verwendet werden, um die BBCA-Rechner ab Version 4 zu vervollständigen, enthält jedoch kein spezielles Modul, um die Verwendung dieser Etiketten zu erleichtern.
Vizcab Eval E+C
Label Eval E+C
–
Vizcab Eval E+C
HQE
–
Vizcab Eval E+C
LEED
Die Software kann für solche Projekte verwendet werden, enthält jedoch kein spezifisches Modul.
Vizcab Eval E+C
BREEAM (Frankreich)
100 % der BREEAM MAT01-Credits können mit Vizcab erreicht werden (siehe BREEAM MAT01-Rechner, Registerkarte Vizcab).
Vizcab Eval E+C
BBCA, BBCA Réno
Die Software kann für solche Projekte verwendet werden, um die BBCA-Rechner bis Version 3.1 zu vervollständigen. Sie enthält ein spezielles Modul, das die Nutzung der neuen BBCA-Version v3 erleichtert.
A. Module und Features – Wichtige Hinweise
Die obige Liste der Module und Funktionen dient ausschließlich Informationszwecken und stellt nicht unbedingt die Module und Funktionen dar, die dem Kunden bereitgestellt werden. Die Nutzung des Dienstes ist je nach gewähltem Abonnementtyp eingeschränkt, einschließlich des Zugriffs auf bestimmte Module und Funktionen sowie der Anzahl autorisierter Benutzer.
Die im Abonnement enthaltenen Module und Funktionen sowie die geltenden Nutzungsbeschränkungen sind im dem Kunden übermittelten Angebot oder in einem Anhang zum Vertrag aufgeführt.
Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass es sich bei der angebotenen Dienstleistung um eine Standarddienstleistung handelt, die für Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen konzipiert ist.
Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, vor der Unterzeichnung der Vereinbarung sicherzustellen, dass der Service seinen spezifischen Anforderungen entspricht und angemessen skaliert ist, um seine Geschäftsziele zu erreichen. Vom Anbieter kann nicht erwartet werden, dass er diese Ziele kennt.
Wenn der Kunde dem Anbieter keine detaillierte schriftliche Anforderungserklärung vorgelegt hat, erkennt der Kunde an, dass das Online-Geschäftsangebot des Anbieters als solches gilt, das diese Anforderungen widerspiegelt.
Updates und/oder neue Versionen der Plattform werden vom Anbieter ohne Zutun des Kunden in einer vom Anbieter festgelegten Häufigkeit bereitgestellt, bereitgestellt und in Betrieb genommen. Die Bedingungen des Vertrags, einschließlich des Rechts des Kunden zur Nutzung der Plattform, gelten für alle vom Anbieter installierten Updates oder neuen Versionen.
B. Technischer Support für die Servicenutzung
Der Anbieter bietet technischen Support in französischer Sprache per E-Mail ausschließlich für autorisierte Benutzer während der unten angegebenen Geschäftszeiten an.
Dieser Support-Service ist in den Abonnementgebühren enthalten.
Im Sinne dieses Anhangs A bezeichnet ein „Vorfall“ jede Störung, die speziell mit einem Problem der Plattform zusammenhängt. Der Anbieter bestimmt die Klassifizierung des Vorfalls anhand der folgenden Definitionen:
Kritischer Vorfall : Ein Problem, das den Kunden vollständig daran hindert, die Plattform zu nutzen.
Schwerwiegender Vorfall : Ein Problem, das eine oder mehrere Schlüsselfunktionen der Plattform deaktiviert, die für den Betrieb des Kunden wesentlich sind, und das ohne Wartungseingriff nicht behoben werden kann.
Geringfügiger Vorfall : Jedes Problem, das weder als kritisch noch als schwerwiegend eingestuft wird.
Als geringfügig eingestufte Vorfälle können nicht zwangsläufig behoben werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, über die Bearbeitung solcher Vorfälle zu entscheiden.
Vorfallberichte werden nur bestätigt, wenn sie an Werktagen (außer an Wochenenden und Feiertagen) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr eingereicht werden.
Der Kunde verpflichtet sich, jeden gemeldeten Vorfall so präzise wie möglich zu beschreiben und dem Anbieter den genauen Benutzer-Workflow mitzuteilen, der zu dem Problem geführt hat.
Nach Erhalt der oben genannten Warnung diagnostiziert der Anbieter die gemeldeten Vorfälle und bemüht sich nach besten Kräften, Korrekturen oder Problemumgehungen bereitzustellen – entweder durch schriftliche oder telefonische Anweisungen (E-Mail oder Fax) oder durch Fernwartung, je nachdem, welche Methode der Anbieter für am geeignetsten hält.
Jegliche Fehlfunktion der Plattform, die direkt oder indirekt auf einen Missbrauch durch den Kunden oder Dritte, einschließlich autorisierter Benutzer, zurückzuführen ist, ist ausdrücklich vom Umfang des technischen Supports ausgeschlossen.
Haben Sie Fragen zu den Anhängen B, C oder D , wenn diese in Ihrem Dokument verfügbar sind?
Vorfallklassifizierung
Vorfallklassifizierung
Vorfallklassifizierung
Kritischer Vorfall
4 Arbeitsstunden
2 Arbeitstage
Schwerwiegender Vorfall
4 Arbeitstage
5 Arbeitstage
Kleiner Zwischenfall
5 Arbeitstage
N / A
C. Plattformverfügbarkeit
Ausfallzeit
Unbeschadet der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Anbieter, nach besten Kräften einen kontinuierlichen Zugang zur Plattform zu gewährleisten. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit bemüht sich der Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen, die Dienste nach einer Meldung des Endnutzers per E-Mail an help@vizcab.io schnellstmöglich wiederherzustellen.
Folgendes gilt nicht als Ausfallzeit:
Geplante Ausfallzeiten während eines Standard-Wartungsfensters oder eines erweiterten Wartungsfensters , wie in dieser Vereinbarung beschrieben;
Jede andere geplante Ausfallzeit, über die der Kunde mindestens 24 Stunden im Voraus informiert wurde;
Nichtverfügbarkeit aufgrund von Faktoren, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Anbieters liegen, wie beispielsweise unvorhersehbare Ereignisse, die auch bei angemessener Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.
Wartungsfenster
Der Anbieter kann bestimmte Zeiträume als Wartungsfenster festlegen, in denen die Plattform nicht verfügbar sein kann. Diese gelten als geplante Ausfallzeiten. Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich „Ortszeit“ auf die Ortszeit in Frankreich.
Standard-Wartungsfenster : Jede Woche, Montag bis Freitag, von 20:00 bis 8:00 Uhr;
Erweitertes Wartungsfenster : Jede Woche von Freitag 20:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Zeiten des Standardwartungsfensters zu verlängern oder zu ändern. Der Anbieter bemüht sich nach besten Kräften, die Verfügbarkeit des Dienstes an Werktagen sicherzustellen, garantiert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsrate.
Sobald ein kritischer Vorfall gemeldet wird, informiert der Anbieter den Kunden über die voraussichtliche Zeit, die zur Wiederherstellung des Dienstes benötigt wird.
Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter nicht für internetbedingte Ausfälle haftbar gemacht werden kann.
Die Verfügbarkeit des Dienstes kann auch aufgrund von Wartungsarbeiten unterbrochen sein. In solchen Fällen benachrichtigt der Anbieter den Kunden mindestens 24 Stunden im Voraus durch eine Nachricht, die über sein Konto zugänglich ist.
Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass die Bereitstellung einer Netzwerkverbindung zwischen der Plattform und seinem internen IT-System nicht im Service enthalten ist. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, den Zugang zu einem Kommunikationsnetzwerk sicherzustellen, das den Datenaustausch mit der Plattform ermöglicht. Alle damit verbundenen Internet- und IT-Infrastrukturkosten trägt der Kunde.
Der Kunde erkennt Folgendes an:
(i) die Beschreibung des Dienstes,
(ii) die Liste der Plattformfunktionen und
(iii) die in diesem Abschnitt dargelegten Verfügbarkeitsbedingungen,
gemeinsam ein Serviceniveau definieren, das den berechtigten Erwartungen des Kunden angesichts der Art der Dienste, der üblichen Geschäftspraktiken und der vom Kunden für einen unteilbaren Satz von Diensten gezahlten Gebühren entspricht.
Anhang B – Für Schulungsleistungen geltende Bestimmungen
1.1 Geltungsbereich
In diesem Anhang B sind zusätzliche Servicebedingungen für die vom Anbieter bereitgestellten Schulungen festgelegt.
Diese Bestimmungen gelten nur, wenn sich der Kunde zu Schulungen anmeldet.
Die Bestimmungen der Artikel 2, 5.4, 5.5, 6, 8, 9 und 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Schulungen.
Im Angebot angegebene spezifische Bedingungen haben Vorrang.
1.2 Schulungsinhalte
Die Schulungen werden gemäß der Beschreibung unter https://vizcab.io/expertise/formation oder einer anderen offiziellen Dokumentation des Anbieters durchgeführt.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Art, Inhalt oder Verfügbarkeit von Schulungen jederzeit zu ändern.
1.3 Schulungsgebühren
Die Schulungsgebühren decken nur die Sitzungen ab, für die sich der Kunde angemeldet hat.
Der Betrag und die Zahlungsbedingungen werden exklusive Steuern und inklusive Steuern angegeben.
Der Kunde ist allein für die Zahlung der Schulungsgebühren und aller anfallenden Steuern verantwortlich.
Die Schulungsgebühren sind bei der Anmeldung zur jeweiligen Schulung zu entrichten.
1.4 Haftung
Der Anbieter verpflichtet sich, die Schulung bestmöglich durchzuführen. Die Auswahl der geeigneten Schulung obliegt ausschließlich dem Kunden.
Der Anbieter haftet nicht für indirekte oder unvorhersehbare Schäden, die aus der teilweisen oder vollständigen Nichterbringung der Schulungsleistungen entstehen, einschließlich Umsatzeinbußen, Kundenverlusten oder Geschäftschancenverlusten.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch den Kunden, Dritte oder durch höhere Gewalt verursacht werden.
In jedem Fall ist die finanzielle Gesamthaftung des Schulungsanbieters auf den Betrag der für die jeweilige Schulung gezahlten Schulungsgebühren begrenzt.
Anhang C – Bestimmungen für Supportleistungen („Prestations d'Accompagnement“)
1.1 Geltungsbereich
Dieser Anhang C definiert die Bedingungen, unter denen der Anbieter optionale oder alternative Supportdienste bereitstellt.
Diese Bestimmungen gelten nur, wenn der Kunde Support-Services abonniert hat.
Es handelt sich hierbei nicht um einen Generalunternehmer- oder Projektmanagementvertrag und es wird dem Anbieter keine Vertretungsbefugnis gegenüber dem Auftraggeber eingeräumt.
Für diese Leistungen gelten die Bestimmungen der Artikel 2, 5.4, 5.5, 6, 8, 9 und 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Inhalt
Support-Services sind im jeweiligen Angebot oder Vertrag beschrieben.
1.3 Haftung
Der Anbieter schließt jegliche Haftung aus für:
die technische Konzeption eines jeden Projekts, die in der Verantwortung des Projektmanagers liegt,
die Ausführung der Arbeiten, die in der Verantwortung der Bauunternehmer liegt.
Der Anbieter haftet nicht für indirekte oder unvorhersehbare Schäden (z. B. Umsatzverluste, Projektverzögerungen, verlorene Kunden oder Chancen) im Zusammenhang mit Support-Services.
In jedem Fall ist die finanzielle Gesamthaftung des Anbieters für Support-Services auf den für die betreffenden Services in Rechnung gestellten Gesamtbetrag beschränkt.
1.4 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
Sicherstellung der korrekten Identifizierung der Projekte und der beteiligten juristischen Personen,
Bereitstellung aller erforderlichen Kooperations- und Informationszugänge für die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich (jedoch nicht beschränkt auf):
professionelle Pläne (PDF, DWG),
CCTPs (für Struktur, Fassade, HLK),
Flächentabellen, Mengenermittlungen, Kostenvoranschläge, Genehmigungsanträge,
und Kontaktdaten der zuständigen Ingenieure und Architekten,
sowie RE2020 RSET-Dateien (PDF- und XML-Formate).
Anhang D – Datenportabilität und Anbieterwechsel
Abschnitt 1 – Definitionen und Auslegung
Der Zweck dieses Anhangs besteht darin, die Rechte des Kunden und die Pflichten des Anbieters beim Übergang zu einem anderen Datenverarbeitungsdienstleister oder einer lokalen IT-Infrastruktur zu definieren.
Es gilt ab dem 12. September 2025 , wenn Vizcab Datenverarbeitungsdienste bereitstellt.
Zu den wichtigsten Definitionen gehören:
Änderung/Änderung : Der Prozess des Wechsels von den Datenverarbeitungsdiensten des Anbieters zu einem anderen Dienstanbieter oder einer lokalen Infrastruktur, einschließlich Datenextraktion und -migration.
Maximale Kündigungsfrist für den Übergang : Maximal zwei (2) Monate vor Beginn des Übergangs.
Gültige Änderungsanforderung : Definiert in Abschnitt 2.2.
Exportierbare Daten : Eingabe-/Ausgabedaten (einschließlich Metadaten), die durch die Nutzung der Dienste durch den Kunden generiert oder mitgeneriert werden, ausgenommen IP oder Geschäftsgeheimnisse des Anbieters/Drittanbieters.
Zielanbieter : Der neue Drittempfänger der exportierbaren Daten.
Gleicher Diensttyp : Ein Datenverarbeitungsdienst mit demselben Kernzweck und denselben Funktionen wie die Vizcab-Plattform.
Übergangsfrist : 30 Kalendertage nach Ablauf der Übergangsfrist.
Portabilität : Wie in Abschnitt 2.1 definiert.
Datenverarbeitungsdienste : Cloud- oder netzwerkbasierte konfigurierbare IT-Dienste.
IKT : Informations- und Kommunikationstechnologien.
Abschnitt 2 – Rechte des Kunden
Der Kunde kann den Anbieter über seine Absicht informieren, den Anbieter zu wechseln oder Daten auf ein lokales IKT-System zu portieren. Die Benachrichtigung kann durch einen autorisierten Dritten erfolgen.
Um gültig zu sein, muss die Änderungsanforderung Folgendes enthalten:
Eine klare Aufforderung zur Änderung oder Portabilität,
Informationen zum Zielanbieter oder IKT-System,
Der Zeitplan und die verantwortlichen Ansprechpartner.
Während der Übergangszeit bleibt die Vereinbarung in Kraft. Der Anbieter verpflichtet sich:
Unterstützung des Kunden und seiner Vertreter beim Übergang,
Aufrechterhaltung der Kontinuität der Dienste,
Informieren Sie über bekannte Risiken,
Sorgen Sie für ein hohes Maß an Sicherheit.
Für Leistungen, die über den Umfang von Abschnitt 2 hinausgehen, kann der Anbieter zusätzliche Gebühren auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze erheben. Für Umstellungen, die vor dem 12. Januar 2027 eingeleitet werden, können änderungsbezogene Gebühren anfallen.
Wenn die maximale Kündigungsfrist nicht eingehalten werden kann, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Werktagen und kann eine Verlängerung von bis zu 7 Monaten vorschlagen.
Abschnitt 3 – Kündigung
Der Vertrag gilt als beendet:
(a) Nach Abschluss des Übergangs- oder Portabilitätsprozesses oder
(b) Am Ende der Kündigungsfrist, wenn der Kunde sich statt für die Übertragung für die Löschung aller Daten entscheidet.
Bei Kündigung:
Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte, die direkt mit dem Kunden verknüpft sind, werden gelöscht, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
Es gelten die allgemeinen Kündigungsbestimmungen des Vertrages.
Anhang D1 – Datenkategorien
(a) Exportierbare Daten
Excel-Exporte aus Vizcab Eval RE2020 oder E+C- (Komponentenliste, Umweltprofile, Wirkungsberechnungen)
RSEE-Studien im XML-Format, importiert in den Vizcab RSEE Viewer
Konfigurierte Daten im XML-Format, die in die Vizcab-Plattform importiert wurden
(b) Von Vizcab gespeicherte, nicht exportierbare Daten
Technische Protokolle und interne Plattformdaten (z. B. Aktivitätsprotokolle, Benutzeranmeldeprotokolle)